Bürgermeister-Braden-Strasse 21, 55411 Bingen am Rhein info@djk-bingen-buedesheim.de

Spenden

SPENDE FÜR DIE DJK !

Als gemeinnütziger Verein verwenden wir die Mitgliedseinnahmen und auch Spenden, um unsere satzungsgemäßen Ziele 100% umzusetzen. Dazu zählt vor allen Dinge die Förderung der Jugend und des Sports sowie auch die Brauchtumspflege des Karnevals in unserer Region. Besonders im Gardetanz sowie in den vielen Tanzgruppen ist der Übergang vom Sport zur Brauchtumspflege daher auch fließend.

DEINE SPENDE KOMMT AN !

Wenn du die DJK Bingen-Büdesheim bei der Erreichung der Ziele auch finanziell unterstützen willst, freuen wir uns sehr.

Wir garantieren dir deine Spende satzungsgemäß und gerne auch zweckgebunden (z.B. im Bereich Karneval, Handball, Tischtennis oder auch allgemein zur Förderung der Jugend) einzusetzen.

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DEINE SPENDE MACHT EINEN UNTERSCHIED!

Durch die Unterstützung von Mitgliedern, Freunden und Firmen können wir gemeinsam Neues wagen, Bewährtes unterstützen und Sinnvolles anbieten - ob dies nun neue Sportgeräte, spannende Ausflüge, spezielles Training oder auch ein gemeinsames Fest ist bleibt dir überlassen - du entscheidest wie deine Spende verwendet werden kann. Oder aber du überlässt dem Vorstand die vertrauensvolle Verwendung der Gelder.

WIR SIND GEMEINNÜTZIG !

Deine Spende kann durch eine Spendenquittung bescheinigt werden, welche beim Finanzamt vorgelegt werden kann und entsprechend steuerbegünstigend für Dich wirkt.

UNSERE BANKVERBINDUNG !

DJK SV Grün-Weiß Bingen-Büdesheim 1927 e. V.
Sparkasse Rhein-Nahe
IBAN DE22 5605 0180 0038 0080 09 (BIC MALADE51KRE)

Nach der Anlage zum Körperschaftssteuerbescheid des Finanzamtes Bingen-Alzey, Bingen StNr. 08/667/00971 vom 15.05.2019 für den letzten Veranlagungszeitraum 2015-2017 sind wir nach §5 Abs. 1 Nr.9 KStG von der Körperschaftsteuer und nach §3 Nr.6 GewStG von der Gewerbesteuer befreit, weil wir ausschließlich und unmittelbar steuerbegünstigten Zwecken im Sinne der §§51ff. AO dienen.

Als Körperschaft fördern wir ausschließlich und unmittelbar folgende gemeinnützige Zwecke: Förderung des Sports. Die Satzungszwecke entsprechen §52 Abs.2 Satz 1 Nr.21 AO