SPENDEN SIE FÜR DIE DJK !
IHR SPENDE KOMMT AN !
Wenn Sie die DJK Bingen-Büdesheim bei der Erreichung der Ziele auch finanziell unterstützen wollen freuen wir uns sehr.
Wir garantieren Ihnen den Einsatz Ihrer Spende satzungsgemäß und gerne auch zweckgebunden (z.B. im Bereich Karneval, Handball, Tischtennis oder auch allgemein zur Förderung der Jugend) einzusetzen.
IHRE SPENDE MACHT EINEN UNTERSCHIED !
durch die Unterstützung von Mitgliedern, Freunden und Firmen können wir gemeinsam Neues wagen, Bewährtes unterstützen und Sinnvolles anbieten - ob dies nun neue Sportgeräte, spannende Ausflüge, spezielles Training oder auch ein gemeinsames Fest ist bleibt Ihnen überlassen - Sie entscheiden wie Ihre Spende verwendet werden kann. Oder aber Sie überlassen dem Vorstand die vertrauensvolle Verwendung der Gelder.
WIR SIND GEMEINNÜTZIG !
Ihr Spende kann durch eine SPendenquittung bescheinigt werden, welche beim Finanzamt vorgelegt werden kann und entsprechend steuerbegünstigend für Sie wirkt.
Nach der Anlage zum Körperschaftssteuerbescheid des Finanzamtes Bingen-Alzey, Bingen StNr. 08/667/00971 vom 15.05.2019 für den letzten Veranlagungszeitraum 2015-2017 sind wir nach §5 Abs. 1 Nr.9 KStG von der Körperschaftsteuer und nach §3 Nr.6 GewStG von der Gewerbesteuer befreit, weil wir ausschließlich und unmittelbar steuerbegünstigten Zwecken im Sinne der §§51ff. AO dienen.
Als Körperschaft fördern wir ausschließlich und unmittelbar folgende gemeinnützige Zwecke: Förderung des Sports. Die Satzungszwecke entsprechen §52 Abs.2 Satz 1 Nr.21 AO